Infos zum GWG - Geldwäschegesetz

„Die Gesetzgeber verlangen Transparenz hinsichtlich der jeweiligen Vertragspartner von bestimmten Unternehmen / Verpflichteten!“

ASP Geldwäschegesetz - Money laundering act infos

Seit einigen Jahren gibt es beinahe weltweit Gesetze, Richtlinien und Verordnungen, die dem Ziel dienen "Gewinne aus schweren Straftaten" aufzuspüren und "Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" zu verhindern. Allgemein werden diese als "Geldwäschegesetze" bezeichnet. Wir geben hier nur eine kleine Übersicht dazu und einige Links zu Gesetzen, Verordnungen, etc.

Wer ist "Verpflichtetes Unternehmen" gem. GWG's

Kreditinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen, Rechtsdienstleister, Treuhänder, Vermögensberater, Unternehmensberater, Immobilienmakler, nicht erschöpfende Aufzählung.

Art der Verpflichtung der GWG's

Es muss grundsätzlich von den verpflichteten Unternehmen der "wirtschaftlich Berechtigte" Vertragspartner abgeklärt und auch bei den dazu gehörenden Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden. Jeder Vertragspartner einer der verpflichteten Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, die dazu notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Link zum Gesetzestext des GWG in Deutschland

EU Vorschriften und Richtlinien zum Geldwäschegesetz:

Schweizer Geldwäschereiverordnung1 und Schweizer Geldwäschereiverordnung2

Österreichische Rechtsgrundlagen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

ASPI AG Beratung zum Geldwäschegesetz / Verordnungen in den einzelnen Ländern

Die Vorstände der ASPI AG, die Geschäftsführer und Fachmakler von ASP Global Hotel Brokers & Luxury Properties und auch Ihre Fachmakler stehen Ihnen zu diesem Thema selbstverständlich jederzeit beratend zur Verfügung und erklären Ihnen, ob - und inwieweit diese GWG's die von Ihnen beabsichtigten Immobilienkäufe, Investments, Kapitalanlagen, etc. berühren.